Kontakt Impressum Datenschutzerklärung Sitemap Startseite
Aktuelles Interessantes Galerie Linkseite Archiv Rheinwoche im Hundersten Jahr Boote J-70 420er Rolf Weber Segeln Berichte (meistens von Regatten)

LSV Rlp

Meisterschaftsordnung RLP

Landes – Seglerverband Rheinland – Pfalz e.V.
Fachverband für den Surf- und Segelsport im Landessportbund Rheinland - Pfalz
Sportwart Frank Goldschmidt, Tel+Fax: 0721 / 572115 Mail:sportwart@lsv-rp.de
Valentinstr. 21, 76189 Karlsruhe


Meisterschaftsordnung
der Rheinland - Pfalz - Meisterschaften im Segelsport ( RPM )
( außer Jugendklassen und Windsurfer )
- Es werden 2 Ranglisten-Regatten benannt, die zur RPM gezählt werden sollen,
zusätzlich eine 1. und eine 2. Ersatzregatta.
- Es muß sich dabei um Ranglistenregatten handeln, die auch als solche gewertet
werden müssen ( ausreichende Anzahl Teilnehmer ).
- Mindestens eine der Regatten muß in Rheinland - Pfalz stattfinden und von einem
Verbandsverein ausgerichtet werden.
- An der Regatta müssen mindestens 5 Mannschaften aus Rheinland-Pfalz teilnehmen.
- Gewertet werden die besten 5 Läufe der beiden Haupt - Regatten.
- Kommt eine dieser beiden Regatten nicht zustande, wird die 1. Ersatzregatta zur
Wertung herangezogen.
- Kommt auch diese nicht zustande, wird die 2. Ersatzregatta gewertet.
- Es müssen insgesamt mindestens 3 gültige Läufe zustande kommen.
- Die Nicht - Teilnahme an einer Regatta wird als nicht gestartet ( DNC ) gewertet.
- Auswertung erfolgt nach Low Point System.
- Gewertet werden nur die Seglerinnen und Segler / Mannschaften, die zur Teilnahme an
der RPM berechtigt sind. Nichtberechtigte Teilnehmer werden vor der Wertung aus den
Ergebnislisten herausgenommen.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Seglerinnen und Segler, die einem Verein des Landes-
Seglerverbandes Rheinland-Pfalz angehören.
In Zweihandbooten muß mindestens der Steuermann diese Bedingung erfüllen.
- Die Regattatermine werden auf der Internetseite des Landes-Seglerverbandes
veröffentlicht.
Diese Regel tritt am 01. Januar 2012 in Kraft, alle vorherigen Regelungen verlieren hiermit
ihre Gültigkeit
Stand: 23.11.2011