Funk

UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)

Das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Es ermöglicht Ihnen die Kommunikation mit Schiffen, Schleusen, Revierzentralen und Häfen.

Für die Benutzung eines Sprechfunkgerätes auf Schiffen in Binnengewässern hat der Gesetzgeber das Sprechfunkzeugnis zwingend vorgeschrieben.

Mindestalter: 15 Jahre.

Die Prüfung für das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI) wird vor dem Prüfungsausschuss der Fachstelle der für Verkehrstechniken (FVT) in Koblenz oder der Verbände DMYV/DSV durchgeführt.


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