Landes – Seglerverband Rheinland – Pfalz e.V. Fachverband für den Surf- und Segelsport im Landessportbund Rheinland - Pfalz Sportwart Frank Goldschmidt, Tel+Fax: 0721 / 572115 Mail:sportwart@lsv-rp.de Valentinstr. 21, 76189 Karlsruhe
Meisterschaftsordnung der Rheinland - Pfalz - Meisterschaften im Segelsport ( RPM ) ( außer Jugendklassen und Windsurfer ) - Es werden 2 Ranglisten-Regatten benannt, die zur RPM gezählt werden sollen, zusätzlich eine 1. und eine 2. Ersatzregatta. - Es muß sich dabei um Ranglistenregatten handeln, die auch als solche gewertet werden müssen ( ausreichende Anzahl Teilnehmer ). - Mindestens eine der Regatten muß in Rheinland - Pfalz stattfinden und von einem Verbandsverein ausgerichtet werden. - An der Regatta müssen mindestens 5 Mannschaften aus Rheinland-Pfalz teilnehmen. - Gewertet werden die besten 5 Läufe der beiden Haupt - Regatten. - Kommt eine dieser beiden Regatten nicht zustande, wird die 1. Ersatzregatta zur Wertung herangezogen. - Kommt auch diese nicht zustande, wird die 2. Ersatzregatta gewertet. - Es müssen insgesamt mindestens 3 gültige Läufe zustande kommen. - Die Nicht - Teilnahme an einer Regatta wird als nicht gestartet ( DNC ) gewertet. - Auswertung erfolgt nach Low Point System. - Gewertet werden nur die Seglerinnen und Segler / Mannschaften, die zur Teilnahme an der RPM berechtigt sind. Nichtberechtigte Teilnehmer werden vor der Wertung aus den Ergebnislisten herausgenommen. - Teilnahmeberechtigt sind alle Seglerinnen und Segler, die einem Verein des Landes- Seglerverbandes Rheinland-Pfalz angehören. In Zweihandbooten muß mindestens der Steuermann diese Bedingung erfüllen. - Die Regattatermine werden auf der Internetseite des Landes-Seglerverbandes veröffentlicht. Diese Regel tritt am 01. Januar 2012 in Kraft, alle vorherigen Regelungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit Stand: 23.11.2011
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